2. Bundesligen bis Oberligen: Unterbrechung des Spielbetriebs bis Ende Februar verlängert – endgültige Entscheidung bis 8. März



Wie nicht anders zu erwarten war, hat der Deutsche Tischtennis-Bund am Mittwoch auf die Beschlüsse der Politik vom Vortag in Sachen Corona-Maßnahmen reagiert. Die Unterbrechung des Spielbetriebs für die 2. und 3. Bundesligen der Damen und Herren sowie aller Regional- und Oberligen wird wegen des anhaltenden Lockdowns bis zum 28. Februar 2021 verlängert. Das hat das Präsidium des DTTB als zuständiges Gremium beschlossen. Alle bis 28. Februar angesetzten Mannschaftskämpfe werden verlegt.

„Je nach Anzahl der noch ausstehenden Mannschaftskämpfe werden für die Austragung der Corona-bedingt beschlossenen Einfachrunde bis zum 9. Mai Blockspieltage mit mehreren Punktspielen verschiedener Teams an einem Ort in Betracht gezogen“, heißt es in der Presseerklärung des DTTB. „Dabei kann es vorkommen, dass einzelne Mannschaften mehrere Mannschaftskämpfe an einem Wochenende bestreiten müssen. Für die Durchführung solcher Blockspieltage kommen alle Vereine der betreffenden Liga oder ggf. neutrale Orte in Frage.“

Als mögliche Termine für Blockspieltage werden der 24./25. April, der 1./2. Mai sowie der 8./9. Mai genannt. Noch steht freilich in den Sternen, ob es überhaupt weitergeht. Bis zum 8. März will das DTTB-Präsidium nämlich entscheiden, ob die Spielzeit 2020/21 bis zum 9. Mai überhaupt noch ausgetragen werden kann oder ob die laufende Saison abgebrochen wird. Die vielen betroffenen Vereine hängen also weiter in der Luft und können das Saisonfinale – so es eines geben wird – nicht wirklich planen und vorbereiten. Auch diesbezüglich wird wieder alles von den Vorgaben der Politik abhängen, die die Sportverbände letztlich nur umsetzen.

Für die obersten Spielklassen, die dem DTTB unterstehen, wird es eine Verlängerung der Meldefrist für die kommende Spielzeit geben. Für die 1. Damen-Bundesliga sowie die 2. und 3. Bundesligen der Damen und Herren wird der Endtermin der Vereinsmeldung für die Saison 2021/22 um einen Monat auf den 15. April 2021 verschoben. Sollte nach Ende dieser Frist die Sollstärke einer Bundesliga-Gruppe nicht erreicht werden, ist es weiteren Vereinen gestattet, die das Recht auf den Direktaufstieg erworben haben oder im Zuge der Auffüllreihenfolge für die nächsthöhere Spielklasse berücksichtigt werden würden, die Teilnahme- und Verpflichtungserklärung bis zum 15. Mai 2021 einzusenden. Ursprünglich war hierfür der 15. April als Deadline vorgesehen.


Die Präsidiumsbeschlüsse im Wortlaut (pdf)

Text: Dr. Stephan Roscher

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