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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 15.03.2012, 10:39
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln

Bei mir verhält es sich exact so wie Markus S. es beschrieben hat

Mir persönlich ist es ja Schnuppe, wer, wie, warum, wieso, ... Es gibt da mehrere Versionen, aber wenn ich das im Worltaut kennt, könntet ihr das ja posten
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  #12  
Alt 15.03.2012, 14:16
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln

Ich hab das Urteil gelesen.

Im Grunde sagt es 3 Dinge aus:

1. Der OSR muss sich an die Prüfungen halten die in der Richtlinie zur Schlägerkontrolle stehen. Dort steht klar drin was man wie prüfen kann mit welchen Mitteln. Andere Prüfungen sind nicht zulässig.
Als Beispiel wurden 2 Dinge angeführt:
a) Der Belag darf nicht zu stark glänzen. Um das zu prüfen kann man ein Glossmeter nutzen oder eine Netzlehre senktrecht auf den belag stellen und gucken ob sich der Schriftzug da drauf im Belag spiegelt. Beides hat der SR da nicht gemacht sondern einfach gesagt der ist zu glänzend.
b) Der OSR hat moniert der Belag sei zu glatt. Es gibt aber in der Richtlinie kein Verfahren um Glätte zu bestimmen/messen. Somit ist eine Prüfung auf Glätte nicht zulässig.

2. Der OSR muss nach einer offiziellen Beanstandung den Schläger bis Spielende an sich nehmen, damit der Spieler den nicht mehr benutzen kann das hat er auch nicht getan.

3. Der OSR muss die Benastandungen genau protokollieren. Also welcher Belag es war (Name, NI, Anti usw), Grund der Beanstandung (zu glänzend, zu klein, uneben usw), Und wie es gemessen wurde (also zb Spiegelung in der Netzlehre oder Netzlehre aufgelegt und Freiräume darunter->uneben).

Was folgt daraus nun?

Hauptsächlich entscheidend ist Punkt 1!!! Was darf ein OSR eigentlich? Kontrollen nur mit in der Richtlinie beschriebenen Geräten und Verfahren!

Was bedeutet das für glatte Antis und glatte Noppen.

Der OSR darf nicht die Glätte "prüfen" da es dafür kein Verfahren gibt. Zb der sogenannte Reibetest den viele machen ist unzulässig.

Das Problem dabei ist ja auch folgendes:

Es gab immer die Schlussfolgerung: Reibetest-> Belag sehr glatt-> Belag verbotenerweise behandelt. (und das teilweise sogar bei eh schon glatten Antibelägen wie ABS).
Nur das muss ja nicht zwangsläufig so sein. Ein Belag zb eine lange Noppe kann durch Alterung und Abnutzung auch glatter werden. Auch ein NI Belag wird ja durch längeres Spielen immer "glatter". Ich ahbe zb einen alten Feint im Schrank(noch ohne ITTF zeichen) Den hab ich vor 20 Jahren geschenkt bekommen da war er griffig. ich habe seitdem vieleicht 3 mal damit ne Stunde aus Spaß gespielt im Training und der ist mittlerweile glatt wie nen Superblock. Ohne jegliche Behandlung. Nur gealtert.

Daraus folgt eine Nachbehandlung ist durch blosses Vorhandensein von Glätte noch nicht mal eindeutig nachgewiesen.

Anders sieht das aus wenn der OSR zb eine Beschichtung der Oberfläche sichtbar erkennen kann. ZB wenn da jemand Sekundenkleber oder sonstige Lacke aufgebracht hat. Das ist in meinen Augen eine eindeutig erkennbare behandlung, denn Sekundenkleber hat da nichts zu suchen.

Dummerwiese gibt es eben auch Belagzustände die künstlich behandelt erzeugt werden können aber auch "natürlich" durch altern/Abnutzung entstehen können. Und da kann man eben mit bloßem Auge oder ner Lupe nicht erkennen ob das behandelt oder natürliche Veränderungen sind.

Fazit: Die OSR müssen sich genau an die Richtlinien halten und nicht nur die Dinge nehmen, die ihnen gerade sinnvoll erscheinen, aber damit nicht in Einklang stehen. Der Reibetest zur Glätteprüfung ist unzulässig und darf in Zukunft nicht mehr durchgeführt werden. Und es wird für die OSR dann sehr schwierig Behandlung nachzuweisen und entsprechend den Richtlinien zu protokollieren. Die Tatsachenentscheidung außerhalb der Richtlinie, die seit einiger Zeit besonders im WTTV leicht und hoffähig gemacht wurde unter den OSR ist damit stark erschwert worden.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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Geändert von Fastest115 (15.03.2012 um 14:18 Uhr)
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  #13  
Alt 15.03.2012, 14:47
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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln

es wird zeit, dass diese willkür endlich aufhört.

regeln, die niemand kontrollieren kann gehören abgeschafft, hoffentlich trägt dieses urteil dazu bei, dass endlich wieder mehr objektivität in unseren sport gelangt.
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  #14  
Alt 15.03.2012, 15:03
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Zitat:
Zitat von gladi Beitrag anzeigen
regeln, die niemand kontrollieren kann gehören abgeschafft
Oder es müssen entsprechende Kontrollmöglichkeiten geschaffen werden.
Zitat:
Zitat von gladi Beitrag anzeigen
hoffentlich trägt dieses urteil dazu bei, dass endlich wieder mehr objektivität in unseren sport gelangt.
Andererseits kann jetzt wieder jeder seine Noppe ungestraft glätten.
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  #15  
Alt 15.03.2012, 16:02
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Zitat:
Zitat von Snape Beitrag anzeigen
Andererseits kann jetzt wieder jeder seine Noppe ungestraft glätten.
und woran liegt das? am verbot einiger hergestellter glattnoppenbeläge, die meines erachtens deutlich kontrollierter zu spielen waren (vorallem für die gegner), als der "rotz" der dadurch fabriziert worden ist. stichwort: behandelte anti´s und unterschwämme.

das problem der unberechenbarkeit hat sich durch das verbot der neubauer´s etc. nicht verbessert sondern meiner meinung nach sogar verschlimmert. aber erstmal alles verbieten was nicht "normal" ist.
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  #16  
Alt 15.03.2012, 16:53
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Zitat:
Zitat von Snape Beitrag anzeigen
Oder es müssen entsprechende Kontrollmöglichkeiten geschaffen werden.
...
Andererseits kann jetzt wieder jeder seine Noppe ungestraft glätten.
Man kommt sich doch als ehemaliger Glattnoppi (und ich kann die Gründe für das Verbot sogar noch halbwegs nachvollziehen!) nur noch verarscht vor, oder? Man bemüht sich, stellt Technik und Material um, verliert Spielstärke (bei mir ca. 1 PK) und am Ende bekommt man die Info, dass die, die bescheissen, alles richtig machen, weil mans eh nicht prüfen kann. Jetzt kann ich mit meinem Gewissen ausmachen, ob ich bescheissen will, weil der Verband es nicht hinbekommt, so etwas wie einen Teststreifen zu entwickeln - Danke!
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  #17  
Alt 15.03.2012, 17:49
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Zitat:
Zitat von Snape Beitrag anzeigen
Oder es müssen entsprechende Kontrollmöglichkeiten geschaffen werden.

Andererseits kann jetzt wieder jeder seine Noppe ungestraft glätten.
Ja genau entsprechende Kontrollmöglichkeiten schaffen (was scheinbar schwierig ist) oder wenn nicht kontrollierbar abschaffen.

Dazu noch auch ausreichend kontrollieren. Was nutzt (wie beim WTTV das Minirae) ein Testgerät wenn damit dann nur jedes 1000ste Spiel kontrolliert wird/werden kann. Da kann doch einer ohne 20 Jahre Probleme weiter frischkleben ohne auch nur einmal so ein Gerät vorgesetzt zu bekommen.

Zum zweitens kann das jetzt auch schon fast jeder weil bei den meisten selten ein OSR anwesend ist und davon noch der großteil sich schon an die Richtlinien gehalten haben und einen (unzulässigen) Glättetest nicht durchgeführt haben.

Problem nochmal. Mit dem Reibetest sind auch Beläge durchgefallen die nicht behandelt waren sondern nur abgenutzt/alt.

Und auch nochmal parallel da zu "Frischkleben/tunen" kann genauso jeder wie bisher da die Kontrolldichte sehr gering ist.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #18  
Alt 16.03.2012, 00:32
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Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Problem nochmal. Mit dem Reibetest sind auch Beläge durchgefallen die nicht behandelt waren sondern nur abgenutzt/alt.
Muss schon hart sein sich alle (Achtung Übertreibung!) 20 Jahre (siehe dein Bsp.) einen neuen Belag kaufen zu müssen.
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  #19  
Alt 16.03.2012, 08:18
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Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen

Problem nochmal. Mit dem Reibetest sind auch Beläge durchgefallen die nicht behandelt waren sondern nur abgenutzt/alt.
Die müssten aufgrund von 4.7.1 sowieso auch raus.
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  #20  
Alt 16.03.2012, 11:31
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Zitat:
Zitat von Kyuss Beitrag anzeigen
Die müssten aufgrund von 4.7.1 sowieso auch raus.
Hatte ich auch erst gedacht. Aber:
Zitat:
4.7.1 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern.
Ich sehe nicht, dass ein lediglich glatt gewordener Belag zwangsläufig nicht mehr vollständig oder farblich nicht mehr gleichmäßig ist.
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