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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 17.03.2024, 21:34
Majestät Majestät ist offline
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Majestät ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Majestät ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Majestät ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Majestät ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Majestät ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)Majestät ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)
Datenschutz: Veröffentlichung von Videoaufnahmen

Hallo Forenexperten,

dürfen Videos von Spielen (Einzel; Minderjährige) bei Turnieren überall veröffentlicht werden? In den Ausschreibungen stehen ja Datenschutzklauseln (in die Richtung: "mit der Teilnahme kläre ich mich einverstanden, dass Fotos/...vom Veranstalter gemacht und veröffentlicht werden...").

Darf ein Spieler ohne Erlaubnis des Gegners sein Spiel aufnehmen und bei Youtube/Facebook/TikTok/... hochladen? Darf man als Aufgenommener nachträglich die Löschung oder Anonymisierung von Videos verlangen?

Hat da jemand Ahnung? Habe mit der Suchfunktion nichts gefunden.

Gruß und besten Dank
Majestät
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  #2  
Alt 18.03.2024, 01:00
Heinzi the Oberboss Heinzi the Oberboss ist offline
Der gute Mannschaftsgeist
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Heinzi the Oberboss kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Datenschutz: Veröffentlichung von Videoaufnahmen

Zitat:
Zitat von WO B 1.2 Voraussetzung einer Spielberechtigung
[...]
Voraussetzung sind außerdem Erklärungen des Spielers zu folgenden Punkten. Der Spieler erklärt
[...]
- sein Einverständnis, dass Fotos bzw. Filmaufnahmen von ihm bei offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 im Zusammenhang mit der Berichterstattung über diese Veranstaltungen veröffentlicht werden
[...]
Der Verein bestätigt mit der Beantragung einer Spielberechtigung (auch Wechsel) sowie mit Erhalt der Bescheinigung einer Spielberechtigung die Erklärungen des Spielers
https://nrw-tischtennis.de/wp-conten.../WO2024-01.pdf

Das schließt Punktspiele der Mannschaft mit ein. Jetzt ist natürlich die Frage, was genau "Berichterstattung über diese Veranstaltungen" bedeutet, ob das ein Artikel auf der Homepage des einen teilnehmenden Vereins ist, ob das die lokale Zeitung ist oder der YouTube-Kanal des Nachbarsjungen.

Und natürlich inwiefern das in Konflikt mit geltendem Gesetz geraten könnte. Stichwort DSGVO.

Also ich finde deine Frage durchaus berechtigt und bin gespannt, ob sich da jemand genauer auskennt.
__________________
Sriver Killer: Du bist auch so ne Krösierung....
Kreismeister 2016
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  #3  
Alt 18.03.2024, 09:59
appelgrenfan appelgrenfan ist gerade online
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appelgrenfan ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)appelgrenfan ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)appelgrenfan ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)appelgrenfan ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)appelgrenfan ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)appelgrenfan ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)appelgrenfan ist ein absoluter Lichtblick (Renommeepunkte mindestens +750)
AW: Datenschutz: Veröffentlichung von Videoaufnahmen

Das ist eine sehr spannende Fragestellung!

Als Nichtjurist sehe ich da zwei Probleme:
1. Haben alle Spieler diese Erklärungen wirklich abgegeben? Ich habe seit meinem Wiedereinstieg definitiv nichts derartiges unterschrieben. Das schließt die Frage an: Wenn ich mich nun als Spieler auf diese Regelung berufe und Videos meiner Matches veröffentlicht habe, hilft mir dann der Verband im Falle eines (Rechts-)Streits?
2. Ist eine derartige Erklärung, die in der Praxis im Kleingedruckten steht und somit AGB-Charakter hat, überhaupt rechtswirksam? In AGB-Klauseln darf es keine überraschenden Bestimmungen (BGB §305c) geben. Zumindest heute, in Zeiten strenger Datenschutzrichtlinien, könnte eine allgemeine Erlaubnis zur Anfertigung und Veröffentlichung von Bildmaterial, als überraschend gesehen werden.
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  #4  
Alt 18.03.2024, 10:46
Benutzerbild von zool
zool zool ist offline
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AW: Datenschutz: Veröffentlichung von Videoaufnahmen

Zitat:
Zitat von appelgrenfan Beitrag anzeigen
Das ist eine sehr spannende Fragestellung!

Als Nichtjurist sehe ich da zwei Probleme:
1. Haben alle Spieler diese Erklärungen wirklich abgegeben? Ich habe seit meinem Wiedereinstieg definitiv nichts derartiges unterschrieben. Das schließt die Frage an: Wenn ich mich nun als Spieler auf diese Regelung berufe und Videos meiner Matches veröffentlicht habe, hilft mir dann der Verband im Falle eines (Rechts-)Streits?
2. Ist eine derartige Erklärung, die in der Praxis im Kleingedruckten steht und somit AGB-Charakter hat, überhaupt rechtswirksam? In AGB-Klauseln darf es keine überraschenden Bestimmungen (BGB §305c) geben. Zumindest heute, in Zeiten strenger Datenschutzrichtlinien, könnte eine allgemeine Erlaubnis zur Anfertigung und Veröffentlichung von Bildmaterial, als überraschend gesehen werden.
Also bei uns im TTBW muss ein Spieler nach der "Ersterteilung einer Spielberechtigung" oder bei "Wiederaufleben einer Spielberechtigung" den Spielberechtigungsantrag unterschreiben, dieser enthält u.a. folgenden Passus:

Zitat:
Die Mitgliedschaft des Spielers im Verein wird bestätigt. Die Bestimmungen des Abschnitts B der Wettspielordnung wurden zur
Kenntnis genommen und beachtet. Die dort geforderten Erklärungen des Spielers und des Vereins zu den Datenschutzhinweisen
bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zweck der Verwaltung der Spielberechtigung sowie zur Organisation
und Verwaltung des Spielbetriebs einschließlich der Veröffentlichung von Spielergebnissen und spielbetriebsrelevanten Inhalten, zu
Veröffentlichungen von Fotos bzw. Filmaufnahmen, zum Umgang im Bereich Anti-Doping und zu den Vorgaben bei ausländischen
Spielern werden mit der Unterschrift auf diesem Formular bestätigt.
__________________
be water my friend.
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  #5  
Alt 18.03.2024, 12:24
appelgrenfan appelgrenfan ist gerade online
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AW: Datenschutz: Veröffentlichung von Videoaufnahmen

Die Formulierung klingt so als würde das der Verein gegenüber dem Verband erklären. Ob der Verein wirklich die entsprechende Erklärung des Spielers eingeholt hat, ist damit nicht gesagt. Und ob die vom Verein eingeholte Erklärung auch rechtswirksam (Stichwort AGB-Recht) ist, ist nochmals eine andere Frage.

Im Streitfall kommt ja der Veröffentlichte auf den Veröffentlicher zu. Der Veröffentlicher kann dann natürlich auf die Regelung in der WO verweisen. Aber hielte das etwa vor Gericht stand? Und wenn nein, bin ich als Veröffentlicher dann alleine, der sich streiten muss, weil der Verband sich auf den Verein des Veröffentlichten beruft? Wir reden hier immerhin von einer Straftat, für die es bis zu einem Jahr Freiheitsentzug geben kann.
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  #6  
Alt 18.03.2024, 13:33
Claus Claus ist gerade online
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AW: Datenschutz: Veröffentlichung von Videoaufnahmen

Der SPIELER muss den Antrag unterschreiben ....

Ob das vor Gericht standhält

Aber erstmal hat jeder Spieler das unterzeichnet und somit darf alles veröffentlicht werden. Wenigstens so lange bis mal ein Spieler vor Gericht geht und es dort klären lässt.
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Gruß
Claus
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  #7  
Alt 18.03.2024, 14:13
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AW: Datenschutz: Veröffentlichung von Videoaufnahmen

Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Der SPIELER muss den Antrag unterschreiben ....

Ob das vor Gericht standhält

Aber erstmal hat jeder Spieler das unterzeichnet und somit darf alles veröffentlicht werden. Wenigstens so lange bis mal ein Spieler vor Gericht geht und es dort klären lässt.
Wenn man es genau nimmt, der Spieler (bzw. dessen gesetzl. Vertreter) und der Verein - habe zum Verständnis noch ein Bild ohne personenbezogene Daten hochgeladen:

Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg Spielberechtigungsantrag-ttbw.jpg (1,34 MB, 181x aufgerufen)
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Geändert von zool (18.03.2024 um 14:19 Uhr)
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  #8  
Alt 18.03.2024, 15:22
Benutzerbild von Lennox Levenach
Lennox Levenach Lennox Levenach ist offline
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AW: Datenschutz: Veröffentlichung von Videoaufnahmen

Berichterstattung bedeutet aber nicht, dass man komplette Videos ohne die Zustimmung der beteiligten Personen veröffentlichen darf, sondern nur Teile davon.

Am Besten man fragt davor die Leute und holt sich die Genehmigung ( schriftlich ) ein. Dann gibt es im Zweifel weniger Schwierigkeiten.
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  #9  
Alt 18.03.2024, 15:54
maninblack maninblack ist offline
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AW: Datenschutz: Veröffentlichung von Videoaufnahmen

Unsere neue Pressewartin hat vor ein Video über Mädchentischtennis zu erstellen u.a. zur Mitgliedergewinnung.

Neben Aufnahmen bei uns im Training wurden Aufnahmen mit Zustimmung bei der Mädchenliga (Info aller was geplant ist - vorab) und auf Bezirksebene (Gegner hat auch Videoaufnahmen gemacht).

Nach Fertigstellung des Clips werden die Personen die länger sichtbar sind nochmals um ihr Einverständnis gebeten und ggf. umgeschnitten.

Da das www nichts vergisst (extrem Beispiel derzeit Nastasia Kinski - Tatort Reifeprüfung), eher einmal zuviel als zuwenig gefragt, im besten Fall mit Unterschrift (Erziehungsberechtigte).

Die Formulierungen (u.a Bild und Video) beruhen meist aus Tagen als die Tageszeitung (Bild Siegerehrung) das verbreitete Medium war, dass ist heute gravierend anders!!

Zu wenige machen sich mMn. darüber Gedanken.
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  #10  
Alt 18.03.2024, 22:33
Kriegela Kriegela ist gerade online
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AW: Datenschutz: Veröffentlichung von Videoaufnahmen

Hallöchen zusammen,

als Tischtennis-YouTuber habe ich mich selbstverständlich ein wenig mit dem Thema beschäftigt.

In meinen bisher knapp 600 Tischtennisvideos habe ich alle Spieler nach deren Einverständnis gefragt, bzw. das vorher über die Vereine angefragt und respektiere immer wenn jemand damit nicht einverstanden ist. Ich möchte niemals den Ruf haben, ich stelle Videos von Spielern ein, die das gar nicht möchten.

Zu den Punkten:
Ein "Einverständnis" wird über die Erstspielberechtigung eingeholt. Theoretisch druckt der Verein das aus, lässt das Spieler/Erziehungsberechtigte unterschreiben und bestätigt dann dem Verband das die Zustimmung eingeholt wurde. Allerdings bin ich ne Privatperson und bin weder der Verband, noch wurde ich von diesem beauftragt, also wurde mir gegenüber ja keine Zustimmung gegeben.

Zustimmung von Minderjährigen: Auch so eine schwammige Angelegenheit. Anders als bei der Geschäftsfähigkeit gibt es da kein generelles Mindestalter und im Zweifelsfall gilt ob nach Einschätzung der Minderjährige sich der Tragweite der Entscheidung bewusst ist. Wenn der 14-15 jährige in nem Oberliga-Match der Aufnahme zustimmt und vorher schon auf diversen Landesmeisterschaften zu sehen war, steht einer Aufnahme durch seine eigene Zustimmung nichts entgegen.

An den Threadersteller (und nein ich bin kein Rechtsexperte): Es gibt soweit ich weis keine Urteile dazu. Im Zweifelsfall muss abgewägt werden ob ein berechtigtes Interesse oder öffentliches Interesse höher gewichtet ist als ein persönliches Interesse. Ein Turnierveranstalter der sein Halbfinale/Finale im Live-Stream zeigen will und dem über die Klausel zugestimmt wurde ist sicher noch mal was anderes als ein Gegner der Aufgenommen und veröffentlicht hat.

Werde dieses Thema aufmerksam verfolgen und natürlich weiterhin jeden Fragen ob ich Aufnehmen und Veröffentlichen darf.
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