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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
Umfrageergebnis anzeigen: Ist ein Schlägerbruch durch Frustwerfen zufällig oder wissentlich in Kauf genommen? | |||
Schlägerbruch durch Frustwerfen passiert zufällig | 12 | 27,91% | |
Schlägerbruch durch Frustwerfen passiert nicht zufällig | 31 | 72,09% | |
Teilnehmer: 43. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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Themen-Optionen |
#31
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hi michi,
m.w. ist dies nicht erst seit dieser saison der fall. aber wie auch immer, du kannst dir unter http://db.tischtennis.de/web/ttinter...links/ttregeln die int. tt-regeln als pdf-dokument herunterladen. relevant ist der punkt B 5.2.5 ("Während eines Einzel- oder Doppelspiels darf ein Schläger nur dann gewechselt werden, wenn er zufällig so stark beschädigt wird, dass er nicht mehr benutzt werden kann.[...]"). gruß. |
#32
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Und was ist, wenn man seinen Schläger mutwillig zerstört, dass heisst auf den Boden feuert? Ist das Spiel dann verloren?
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#33
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Nein, selbst wenn er den Schläger vor die Wand wirft und der dabei kaputt geht, darf er mit einem anderen Schläger weitermachen. Den es ist ein Wutausbruch wobei ausversehen der Schläger kaputt geht. Es gibt wohl nur eine Handhabe, wenn der Spieler vorher ankündigt, ..."jetzt mache ich den Schläger kaputt, damit ich mit dem anderen weiterspielen darf...", aber wer sagt das schon vorher an.
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#34
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Zitat:
Nein, Du irrst. Das Werfen des Schlägers ist ja wohl als nicht zufällig anzusehen. Der Spieler darf ausschließlich mit dem Rest seines Ursprungsschlägers weiterspielen, sofern dieser noch den Regeln entspricht.
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Mit Tackiness bekomme ich jeden Ball zum Glühen! |
#35
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@Oblomov:
Ich muss TTFAN recht geben, bisher hab' ich von allen Seiten folgende Argumentation geh*rt: "Der Spieler wollte in dem Moment, in dem er seinen Schl*ger wirft, sich nur abreagieren, es war eine Kurzschlu*handlung, allerdings war es nicht seine Absicht, seinen Schl*ger zu zerst*ren" - daher ist der Schl*ger unabsichtlich bzw. "zuf*llig" zerst*rt worden und daher darf er ihn ersetzen... So kenn ich das... |
#36
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Zitat:
Welche Regel-Nummer ist das (damit meine ich nicht das allgemeine Wechselverbot gemäß B 5.2.5, sondern konkret: "der Schläger muss am Tisch bleiben" o.ä.) ??? |
#37
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Int. TT-Regeln Teil B
4.2.3 In den Pausen während eines Spiels lassen die Spieler ihren Schläger auf dem Tisch liegen, sofern ihnen nicht der Schiedsrichter etwas anderes erlaubt. |
#38
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@ Ino
Zitat:
Danke Ino! Hatte ich irgendwie überlesen :-) |
#39
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Protest bei Mannschaftswettkämpfen
Liebe Sportfreunde
PINGPONGPAPST liegt mit seiner Aussage bezüglich der Unterschriften der Mannschaftführer nicht ganz richtig. Es muss gemäß Wettspielordnung des DTTB J 1 lediglich der protestierende Mannschaftsführer den Protest auf dem Spielberichtsbogen - oder besser auf einem Anlageblatt - unterschreiben. Von beiden Mannschaftsführern ist nirgends die Rede. Weiterhin "viel Spaß mit den gewonnenen Einsichten" Joachim Car SR-Lehrwart im BTTV |
#40
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§ 5.2.5: Schlägerwechsel aufgrund "zufälliger" starker Beschädigung
Gerade habe ich das Regelquiz auf der TT-News-Homepage gemacht.
Dort habe ich einen Fehler kassiert, wo ich von meinem Verständnis deutscher Sprache und Interpretation des Regelwerks eigentlich sicher war, richtig zu liegen. Hierzu würde mich euer subjektives Einschätzen interessieren: Zitat:
"... darf ein Schläger nur dann gewechselt werden, wenn er zufällig so stark beschädigt wird, dass er nicht mehr benutzt werden kann. ..." Offensichtlich geht es hierbei in erster Linie um die Auslegung des Wortes "zufällig": Wann ist ein Schläger "zufällig" so stark beschädigt? Meine Interpretation von "zufällig" ist z.B.: - ein Spieler schlägt einen harten Ball, der Schläger rutscht ihm dabei aus der Hand, fällt zu Boden und geht zu Bruch - der Spieler bleibt im Ballwechsel mit dem Schläger am Tisch hängen => Schlägerbruch Wenn ein Spieler dagegen den Schläger aus Frust mit voller Wucht gegen die nächste Wand pfeffert und damit die Zerstörung des Schlägers wissentlich und willentlich in Kauf nimmt, ist das meines Erachtens eben "nicht zufällig". Wer liegt hier eher richtig? Meine Interpretation von "zufällig" oder das Schiedsrichterausschußmitglied Karl-Heinz Schuster? Bin auf eure Ansichten gespannt. Viele Grüße, MarkV Geändert von MarkV (25.05.2002 um 17:51 Uhr) |
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