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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

Umfrageergebnis anzeigen: Ist ein Schlägerbruch durch Frustwerfen zufällig oder wissentlich in Kauf genommen?
Schlägerbruch durch Frustwerfen passiert zufällig 12 27,91%
Schlägerbruch durch Frustwerfen passiert nicht zufällig 31 72,09%
Teilnehmer: 43. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen

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  #31  
Alt 18.01.2002, 15:48
Benutzerbild von Edwin
Edwin Edwin ist offline
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Edwin ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
hi michi,

m.w. ist dies nicht erst seit dieser saison der fall. aber wie auch immer, du kannst dir unter http://db.tischtennis.de/web/ttinter...links/ttregeln die int. tt-regeln als pdf-dokument herunterladen. relevant ist der punkt B 5.2.5 ("Während eines Einzel- oder Doppelspiels darf ein Schläger nur dann gewechselt werden, wenn er zufällig so stark beschädigt wird, dass er nicht mehr benutzt werden kann.[...]").

gruß.
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  #32  
Alt 18.01.2002, 16:58
Benutzerbild von holger
holger holger ist offline
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holger befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
Und was ist, wenn man seinen Schläger mutwillig zerstört, dass heisst auf den Boden feuert? Ist das Spiel dann verloren?
__________________
---------------------------------------------
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  #33  
Alt 18.01.2002, 17:10
Benutzerbild von TTFAN
TTFAN TTFAN ist offline
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TTFAN ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Nein, selbst wenn er den Schläger vor die Wand wirft und der dabei kaputt geht, darf er mit einem anderen Schläger weitermachen. Den es ist ein Wutausbruch wobei ausversehen der Schläger kaputt geht. Es gibt wohl nur eine Handhabe, wenn der Spieler vorher ankündigt, ..."jetzt mache ich den Schläger kaputt, damit ich mit dem anderen weiterspielen darf...", aber wer sagt das schon vorher an.
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  #34  
Alt 21.01.2002, 17:48
Oblomow Oblomow ist offline
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Beiträge: 385
Oblomow ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Zitat:
Original geschrieben von TTFAN
Nein, selbst wenn er den Schläger vor die Wand wirft und der dabei kaputt geht, darf er mit einem anderen Schläger weitermachen. Den es ist ein Wutausbruch wobei ausversehen der Schläger kaputt geht. Es gibt wohl nur eine Handhabe, wenn der Spieler vorher ankündigt, ..."jetzt mache ich den Schläger kaputt, damit ich mit dem anderen weiterspielen darf...", aber wer sagt das schon vorher an.
@ TTFAN

Nein, Du irrst. Das Werfen des Schlägers ist ja wohl als nicht zufällig anzusehen. Der Spieler darf ausschließlich mit dem Rest seines Ursprungsschlägers weiterspielen, sofern dieser noch den Regeln entspricht.
__________________
Mit Tackiness bekomme ich jeden Ball zum Glühen!
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  #35  
Alt 21.01.2002, 20:42
Pinguin Pinguin ist offline
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Beiträge: 2.790
Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
@Oblomov:

Ich muss TTFAN recht geben, bisher hab' ich von allen Seiten folgende Argumentation geh*rt: "Der Spieler wollte in dem Moment, in dem er seinen Schl*ger wirft, sich nur abreagieren, es war eine Kurzschlu*handlung, allerdings war es nicht seine Absicht, seinen Schl*ger zu zerst*ren" - daher ist der Schl*ger unabsichtlich bzw. "zuf*llig" zerst*rt worden und daher darf er ihn ersetzen...

So kenn ich das...
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  #36  
Alt 12.02.2002, 17:43
MarkV MarkV ist offline
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Beiträge: 54
MarkV ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Zitat:
Original geschrieben von chr.flader
Ja der Spieler muss in der Box bleiben und der Schläger auf dem Tisch!!!

Welche Regel-Nummer ist das (damit meine ich nicht das allgemeine Wechselverbot gemäß B 5.2.5, sondern konkret: "der Schläger muss am Tisch bleiben" o.ä.)
???
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  #37  
Alt 12.02.2002, 17:54
Ino Ino ist offline
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Registriert seit: 31.05.2001
Ort: Bergisch Gladbach
Alter: 56
Beiträge: 1.571
Ino ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Int. TT-Regeln Teil B

4.2.3 In den Pausen während eines Spiels lassen die Spieler ihren Schläger auf dem Tisch liegen, sofern ihnen nicht der Schiedsrichter etwas anderes erlaubt.
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  #38  
Alt 12.02.2002, 17:56
MarkV MarkV ist offline
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Registriert seit: 25.12.2001
Beiträge: 54
MarkV ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
@ Ino

Zitat:
Original geschrieben von Ino
Int. TT-Regeln Teil B

4.2.3 In den Pausen während eines Spiels lassen die Spieler ihren Schläger auf dem Tisch liegen, sofern ihnen nicht der Schiedsrichter etwas anderes erlaubt.

Danke Ino!

Hatte ich irgendwie überlesen :-)
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  #39  
Alt 12.02.2002, 20:37
jocar jocar ist offline
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Beiträge: 159
jocar ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Protest bei Mannschaftswettkämpfen

Liebe Sportfreunde

PINGPONGPAPST liegt mit seiner Aussage bezüglich der Unterschriften der Mannschaftführer nicht ganz richtig.
Es muss gemäß Wettspielordnung des DTTB J 1 lediglich der protestierende Mannschaftsführer den Protest auf dem Spielberichtsbogen - oder besser auf einem Anlageblatt - unterschreiben.
Von beiden Mannschaftsführern ist nirgends die Rede.

Weiterhin "viel Spaß mit den gewonnenen Einsichten"

Joachim Car
SR-Lehrwart im BTTV
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  #40  
Alt 14.03.2002, 13:58
MarkV MarkV ist offline
registrierter Besucher
Junior-Forenmitglied
 
Registriert seit: 25.12.2001
Beiträge: 54
MarkV ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
§ 5.2.5: Schlägerwechsel aufgrund "zufälliger" starker Beschädigung

Gerade habe ich das Regelquiz auf der TT-News-Homepage gemacht.
Dort habe ich einen Fehler kassiert, wo ich von meinem Verständnis deutscher Sprache und Interpretation des Regelwerks eigentlich sicher war, richtig zu liegen.

Hierzu würde mich euer subjektives Einschätzen interessieren:

Zitat:
Frage:
Ein Spieler ist etwas emotional und wirft nach einen Ballwechsel den Schläger in die Ecke. Dabei geht er zu Bruch. Was nun?

Meine "falsche" Antwort:
Der Spieler hat das Spiel verloren. (vorgegebene Multiple-Choice-Antwortmöglichkeit)

Richtige Antwort:
Der Spieler darf mit einem Ersatzschläger weiterspielen. Erklärung: Lt. Regelauslegung des DTTB (Schiedsrichterausschußmitglied Karl-Heinz Schuster, veröffentlicht im "dts") ist das Spiel auch nach dem o.g. Fall nicht verloren. Erst in dem "seltenen Fall", wenn der Schiedsrichter den Spieler darauf hinweist, daß ein beabsichtigter Schlägerwechsel erst bei Beschädigung möglich ist und der Spieler daraufhin den Schläger zerbricht, gilt es als vorsätzliche Beschädigung. Wird der Schläger aus Frust geworfen, beabsichtigt der Spieler nicht unbedingt, den Schläger zu zerstören (er nimmt es aber natürlich in Kauf ....).
Es geht hier um die Auslegung des Paragraphen 5.2.5. In diesem heißt es wörtlich:

"... darf ein Schläger nur dann gewechselt werden, wenn er zufällig so stark beschädigt wird, dass er nicht mehr benutzt werden kann. ..."

Offensichtlich geht es hierbei in erster Linie um die Auslegung des Wortes "zufällig":
Wann ist ein Schläger "zufällig" so stark beschädigt?

Meine Interpretation von "zufällig" ist z.B.:
- ein Spieler schlägt einen harten Ball, der Schläger rutscht ihm dabei aus der Hand, fällt zu Boden und geht zu Bruch
- der Spieler bleibt im Ballwechsel mit dem Schläger am Tisch hängen => Schlägerbruch

Wenn ein Spieler dagegen den Schläger aus Frust mit voller Wucht gegen die nächste Wand pfeffert und damit die Zerstörung des Schlägers wissentlich und willentlich in Kauf nimmt, ist das meines Erachtens eben "nicht zufällig".

Wer liegt hier eher richtig?
Meine Interpretation von "zufällig" oder das Schiedsrichterausschußmitglied Karl-Heinz Schuster?

Bin auf eure Ansichten gespannt.

Viele Grüße,
MarkV

Geändert von MarkV (25.05.2002 um 17:51 Uhr)
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