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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 14.06.2008, 11:33
LamborgHini LamborgHini ist offline
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Registriert seit: 24.05.2008
Beiträge: 19
LamborgHini ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Größe des Schlägerblattes

Hallo,

weiß jemand wie groß das Schlägerblatt sein darf?
Gibt es dafür bestimmte Richtlinien?
Habe mir nämlich überlegt mein Schlägerblatt etwas abzusägen.

Vielen Dank
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  #2  
Alt 14.06.2008, 11:38
thomas92 thomas92 ist offline
...
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 09.05.2008
Beiträge: 705
thomas92 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Größe des Schlägerblattes

keine ahnung, wie groß das maximal sein darf.
ich würde auf jeden fall das schlägerblatt nicht selbst absägen, sondern zum tt-laden deines vertrauens gehen
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  #3  
Alt 14.06.2008, 11:57
jimih1981 jimih1981 ist offline
registrierter Besucher
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Ort: Heroldsbach
Alter: 42
Beiträge: 13.488
jimih1981 kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Größe des Schlägerblattes

glaube es gibt keine regelung bezüglich der größe des schlägerblattes.
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  #4  
Alt 14.06.2008, 11:58
Benutzerbild von Sven M.
Sven M. Sven M. ist offline
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Alter: 35
Beiträge: 6.698
Sven M. befindet sich auf einem absteigenden Ast (Renommeepunkte nur noch im Bereich +10)
AW: Größe des Schlägerblattes

Für die Größe des Schlägerblattes gibt es keine Beschränkungen. Weder nach oben, noch nach unten.
Es muss nur mindestens so groß sein, dass das ITTF-Zeichen und die Belagsbezeichnung zu erkennen ist.
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  #5  
Alt 14.06.2008, 12:03
tt-trommler tt-trommler ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 1000
 
Registriert seit: 03.12.2007
Ort: Mittelhessen
Alter: 68
Beiträge: 1.366
tt-trommler befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
AW: Größe des Schlägerblattes

Zitat:
Zitat von LamborgHini Beitrag anzeigen
Hallo,

weiß jemand wie groß das Schlägerblatt sein darf?
Gibt es dafür bestimmte Richtlinien?
Habe mir nämlich überlegt mein Schlägerblatt etwas abzusägen.

Vielen Dank
Es gibt keinerlei Reglementierung hinsichtlich der Dimensionen sondern nur hinsichtlich der verwendeten Materialien.
Ich rate Dir aber davon ab weil du damit nicht nur den Schwerpunkt für Dich zunächst unkontrollierbar verlagern wirst sondern natürlich auch die Biegesteifigkeit, das Schwingverhalten und das Ermüdungsverhalten.
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  #6  
Alt 14.06.2008, 13:42
m3ch_rip m3ch_rip ist offline
registrierter Besucher
Foren-Stammgast 500
 
Registriert seit: 10.06.2005
Beiträge: 763
m3ch_rip ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Größe des Schlägerblattes

Zitat:
Zitat von Sven M. Beitrag anzeigen
Für die Größe des Schlägerblattes gibt es keine Beschränkungen. Weder nach oben, noch nach unten.
Es muss nur mindestens so groß sein, dass das ITTF-Zeichen und die Belagsbezeichnung zu erkennen ist.
Dem ist nur noch die obere Grenze hinzuzufügen:

Das Schlägerblatt darf höchstens so groß sein, dass ein einziger Belag gerade noch draufpasst. Der Bereich in der von den Fingern bedeckt wird braucht dabei natürlich nicht mit Belag belegt sein, so dass die resultierende Größe noch ein wenig länger wird.
__________________
CLTSZLCCLTS
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  #7  
Alt 15.06.2008, 12:20
Benutzerbild von Sven M.
Sven M. Sven M. ist offline
Aushilfscaptain
Foren-Urgestein - Master of discussion **
 
Registriert seit: 16.11.2003
Ort: Leipzig
Alter: 35
Beiträge: 6.698
Sven M. befindet sich auf einem absteigenden Ast (Renommeepunkte nur noch im Bereich +10)
AW: Größe des Schlägerblattes

Absolut korrekt! Danke für die Ergänzung.
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