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chris 09.05.2000 10:35

Folgende Frage stellt sich für mich im Bereich des HTTV:

Wenn wir einen Jugendlichen für unsere 2. Mannschaft (Kreisliga) freimachen, darf er sich dann, falls nötig, in der 1. Mannschaft festspielen?
Eine Bekannte hat behauptet, daß eine Freigabe nur für die gemeldete Mannschaft gilt, und der Jugendliche sich nicht in einer höherklassigen Mannschaft festspielen darf.

Ich weiß, daß Jugendliche nur für Mannschaften ab 1.Kreisklasse und höher freigemacht werden dürfen (ich glaube ?Jugendspielverordnung? 3.2.1.1), aber von dieser Regelung habe ich vorher nicht gehört.

Vielen Dank im Voraus!

HOLGI 09.05.2000 18:45

Hi
man beantragt die Spielgenehmigung für eine bestimmte Mannschaft. Ist diese denn genehmigt wurden, ist der Jugendliche Stammspieler dieser Mannschaft, und demzufolge auch so zu behandeln.
Wie es jetzt 100% im HTTV gehandhabt wird, kann ich dir zu diesem Zeitpunkt nicht sagen.
Bei uns im TTVN wurde der Werg der beantragung geändert und auch so einige Dinge mehr. Am besten ruf doch auf der Geschäftstelle des HTTV an und laß es dir dort erklären. Tel.: HTTV 069-6789471
Gruß
Holgi

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Make it so !!!

RalfTTMan 09.05.2000 22:07

Holgi, Chris,

die Geschäftsstelle des HTTV ist seit Anfang des Jahres nicht mehr in Frankfurt beheimatet, sondern in Pohlheim, Tel. 06403/956811.
Frau Mohr gibt, soweit sie kann Auskunft.

Ansonsten kann mit Sicherheit der Ressortleiter Mannschaftssport, Karl-Werner Stephan (Tel. 05608/91643) die Frage klären.

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RalfTTMan ex RubyTTMan
spielt mit Material (wie eigentlich alle, oder ?)
------------------------
RalfTTMan@aol.com

Jürgen 09.05.2000 22:41

Für "freigeholte" Jugendliche gilt:
3.2.1.4. Die freigegebenen Jugendlichen müssen als Stammspieler eingesetzt werden. Umstufungen
durch die Klassenleiter des HTTV können nach den Regelungen der Wettspielordnung vorgenommen werden.

3.2.1.6. Wird einem Freigabeantrag stattgegeben, so verliert der Freigegebene für die Zeit der Frei-
gabe das Recht zur Teilnahme an Mannschaftskämpfen einer Vereinsjugend-/schülermannschaft.
Ein Erlöschen bzw. eine freiwillige Zurückziehung ist unverzüglich dem Verbandsjugendwart mitzu-
teilen. Die Überwachung obliegt dem VJW unter Mithilfe von Bezirks- und Kreisjugendwarten.

Für " E/J- Jugendliche" gilt:
3.2.2.3. Die Einsätze dürfen nur in einer einzigen Mannschaft erfolgen; diese ist vor Beginn der Spielzeit dem Klassenleiter, dem Bezirkssportwart und Bezirksjugendwart bzw. dem Kreiswart und Kreisjugendwart zu benennen.

3.2.2.9. Verstöße gegen diese Bestimmungen (insbesondere vier Einsätze eines Jugendlichen bzw. Schülers in Punktspielen pro Halbserie oder der Einsatz von gleichzeitig zwei oder mehreren Jugendlichen/Schülern in einem Punktspiel) werden gemäß RO des HTTV geahndet.

Daraus würde ich ableiten: Festspielen ist bei "freigeholten" Jugendlichen möglich.
Gute Nacht !

Jürgen


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