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Alt 28.06.2005, 10:12
TT&DT TT&DT ist offline
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AW: Aufstiegsbetrug in der Jungen Bezirksliga zur Verbandsliga?!?

So ist es, Vektor. Die Entscheidung darüber, ob der Antrag begründet ist, lag in seinem Ermessen. Betrachtet man den Wortlaut in der WO (G 4.2.), erkennt man, dass MvD einem solchen Antrag nur in ganz seltenen - und sehr gut begründeten - Fällen zustimmen kann, aber natürlich eben nicht muss (denn dann hätte er ja kein Ermessen). Selbst wenn ein solcher Antrag gut begründet ist (was wir in diesem Fall ja gar nicht wissen), liegt es also in MvD's Ermessen, den Antrag abzulehnen. Nach der WO ist also die "zuständige Stelle" (in dem Fall MvD) grundsätzlich angehalten, strenge Massstäbe bei der Prüfung des Nachverlegungsantrages anzulegen. Er hat sich also - meiner Meinung nach folgerichtig - gegen den Antrag entschieden, angeblich nur mit dem Argument "das gab`s noch nie!". Selbst wenn dieses Argument nicht ganz überzeugend ist, lag es doch in seinem Ermessen so zu entscheiden. Doch selbst wenn dieses schnoddrige "Das gab es noch nie" seine einzige Begründung war, muss dies nach Lage der Dinge ausreichen, meine ich, um seine Ermessensentscheidung hinreichend abzustützen. MvD wollte den Augustinern keine Extrawurst braten, so wie er auch allen anderen Vereinen keine Extrawurst brät. Fazit: Die Entscheidung von MvD lag eindeutig nicht ausserhalb seines Ermessensspielraumes.

In der Frage der Spielwertung gegen Augustin hatte MvD dann kein Ermessen mehr, nachdem Fuchs das Spiel eigenmächtig nachverlegt hatte...
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