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Alt 24.06.2005, 22:03
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AW: Aufstiegsbetrug in der Jungen Bezirksliga zur Verbandsliga?!?

Zitat:
Zitat von Volkmar
Aus 4.2 WO-WTTV: "Als Ausnahme gelten Vorverlegungen, sofern diese einvernehmlich zwischen den beteiligten Vereinen erfolgt, sowie Nachverlegungen, falls die Austragung des Mann-schaftskampfes am selben Wochenende bzw. - bei Wochenspieltagen - bis zum Ende der jeweiligen Spielwoche erfolgt."

Martin van Driessen als Bezirksjugendwart konnte überhaupt nicht anders entscheiden, als er entschieden, denn entgegen der Auffassung des entscheidenden Ausschusses lag überhaupt kein Ermessen vor, denn die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung, die eine Nachverlegung zugelassen hätte, waren nicht eingehalten, wie sich aus den Terminnennungen klar ergibt.
Ganz so einfach dürfen wir es uns nicht machen. Der genannte Abschnitt bezieht sich auf eigenmächtige Spielverlegungen. Es folgt nämlich noch

In begründeten Fällen kann die zuständige Stelle eine Verlegung anordnen. Auch kann eine Verlegung beantragt werden, wenn ein Spieler zu Repräsentationsspielen, Sitzungen der Mitgliedsverbände oder des DTTB herangezogen wird. ... Stets ist aber diese Entscheidung abzuwarten.


Es lag also sehr wohl im Ermessen von MvD, ob ein "begründeter Fall" vorliegt. Da ich die Situation nicht genauer kenne, weiß ich nicht, welche Begründung zur beantragten Spielverlegung angeführt wurde. Wenn es nur Personalprobleme waren, ist in der WO eindeutig festgeschrieben, dass dies kein "begründeter Fall" ist.
Aus meiner Sicht hätten aber die Gerichte nachweisen müssen, dass die von MvD getroffene Entscheidung definitiv falsch war, also außerhalb seines Ermessens lag. Die Urteilsbegründung verstehe ich so, dass nur eine "unzureichende Begründung" bemängelt und deswegen die Entscheidung des Jugendwarts aufgehoben wird.

Der Satz "Stets ist aber diese Entscheidung abzuwarten" wurde aber offenbar völlig ignoriert. Für mich heißt das, dass das nachträglich ausgetragene Spiel keinesfalls legalisiert war. Wenn schon, hätte das Gericht - sachgemäß - eine Neuaustragung der fraglichen Partie fordern können, aber rein organisatorisch war es dazu natürlich schon zu spät.

Eigenmächtig verlegte Mannschaftskämpfe werden für den Heimverein als kampflos verloren gewertet.

Diese Regelung habe ich noch nie verstanden und werde ich nie verstehen! Wenn eine Verlegung nicht zulässig ist, bleibt das Spiel doch zum "offiziellen Termin" angesetzt.
Wenn zu diesem Termin dann beide Mannschaften nicht erscheinen (weil sie sich ja auf die unzulässige Verlegung geeinigt hatten), wäre die logische Konsequenz, das Spiel für beide Mannschaften verloren zu werten.
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