AW: Spiellokal Burgkunstadt
Na gut ... wenn alles Themaverfehlungen sind, schauen wir doch mal in die Vorschriften.
Da steht u.a.:
Unzulässige Spielräume (falls die Abmessungen in Burgkunstadt denn das wirklich sind - da müsste man mal nachmessen) dürfen in Ausnahmefällen zugelassen werden, wenn sich trotz Bereitschaft des Vereins nicht ohne weiteres Änderungen durchführen lassen und der Spielbetrieb gefährdet wäre ... Bei nicht veränderbaren Abmessungen kann eine Ausnahmegenehmigung bis auf Widerruf erteilt werden.
Also von daher würde ich mal behaupten, dass das alles für Burgkunstadt zutrifft.
Im Übrigen steht noch folgende Vorschrift drin:
Es ist sicherzustellen, dass der Fußboden rutschfest ist.
Ich möchte mal wissen, bei wievielen Spiellokalen das der Fall ist. Soll man da jetzt immer Protest einlegen, wenns rutschig ist? Hat man Anspruch auf nen Lappen, um sich nach jedem Ballwechsel die Schuhe abzuwischen?
Weiter steht drin:
Die Tische sollen möglichst nebeneinander, nicht hintereinander stehen.
Da muss Arzberg aber auch seine Tischstellung bei den Heimspielen überdenken ...
Geändert von Abwehrer (08.08.2016 um 11:34 Uhr)
Grund: Grammatik
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