In der Tat ist nicht alles beim ersten Lesen so einfach verständlich, aber mit etwas Geduld geht’s meistens schon ganz gut.
Frage 1: generell müssen für jede Mannschaft mindestens so viele Stammspieler gemeldet werden, wie es der Sollstärke des Spielsystems entspricht. Ausnahme nur für die letzte Mannschaft des Vereins. Also entweder gibt es in der letzten Mannschaft noch ausreichend Stammspieler, um die Vorletzte zu bestücken, oder die vorletzte wird zur letzten Mannschaft (und die ursprünglich angedachte letzte Mannschaft gibt es nicht), damit die Ausnahmeregelung greifen kann.
Frage 2: heißt „komplett neu“ neu erteilte Spielberechtigung (Erstspielberechtigung)? Zählt als Stammspieler.