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Alt 09.05.2000, 22:41
Jürgen
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Für "freigeholte" Jugendliche gilt:
3.2.1.4. Die freigegebenen Jugendlichen müssen als Stammspieler eingesetzt werden. Umstufungen
durch die Klassenleiter des HTTV können nach den Regelungen der Wettspielordnung vorgenommen werden.

3.2.1.6. Wird einem Freigabeantrag stattgegeben, so verliert der Freigegebene für die Zeit der Frei-
gabe das Recht zur Teilnahme an Mannschaftskämpfen einer Vereinsjugend-/schülermannschaft.
Ein Erlöschen bzw. eine freiwillige Zurückziehung ist unverzüglich dem Verbandsjugendwart mitzu-
teilen. Die Überwachung obliegt dem VJW unter Mithilfe von Bezirks- und Kreisjugendwarten.

Für " E/J- Jugendliche" gilt:
3.2.2.3. Die Einsätze dürfen nur in einer einzigen Mannschaft erfolgen; diese ist vor Beginn der Spielzeit dem Klassenleiter, dem Bezirkssportwart und Bezirksjugendwart bzw. dem Kreiswart und Kreisjugendwart zu benennen.

3.2.2.9. Verstöße gegen diese Bestimmungen (insbesondere vier Einsätze eines Jugendlichen bzw. Schülers in Punktspielen pro Halbserie oder der Einsatz von gleichzeitig zwei oder mehreren Jugendlichen/Schülern in einem Punktspiel) werden gemäß RO des HTTV geahndet.

Daraus würde ich ableiten: Festspielen ist bei "freigeholten" Jugendlichen möglich.
Gute Nacht !

Jürgen
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