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Alt 28.06.2005, 20:12
neskia neskia ist offline
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neskia ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Aufstiegsbetrug in der Jungen Bezirksliga zur Verbandsliga?!?

Zitat:
Zitat von Kiki
Nach allem Für und Wider komme ich zu folgendem Schluß:

1.) Meines Erachtens hat St. Augustin bislang nicht schlüssig beweisen können, daß eigentlich Hennef das Spiel verlegen wollte. Im Gegensatz dazu lese ich von Hennef, denen (vielleicht) egal ist, ob St. Augustin oder Duisdorf aufsteigt, daß St. Augustin verlegen wollte. Sollte dies wirklich so sein -ich weiß es halt nicht- finde ich es eine Riesensauerei auch noch im Thread hier zu behaupten, daß Hennef das Spiel verlegen wollte. Das nenne ich bewußte, absolut unsportliche Irreführung von Unparteiischen.
Hier ein Auszug aus der WO

In begründeten Fällen kann die zuständige Stelle eine Verlegung anordnen. Auch kann eine Verlegung beantragt werden, wenn ein Spieler zu Repräsentationsspielen, Sitzungen der Mitgliedsverbände oder des DTTB herangezogen wird. Ebenso sollte dem Antrag eines behinderten Spielers, der für einen A-Kader-Lehrgang, eine Nationale Deutsche Meisterschaft, einen Länderspieleinsatz oder einen sonstigen internationalen Einsatz nominiert worden ist, von der zuständigen Stelle entsprochen werden. Stets ist aber diese Entscheidung abzuwarten. Eigenmächtig verlegte Mannschaftskämpfe werden für den Heimverein als kampflos verloren gewertet.
Einmal getätigte Zusagen zur Durchführung von Meisterschaftsspielen sind verbindlich.
Aufstellungsschwierigkeiten sind kein Verlegungsgrund.


Soweit die WO.

Das heißt: Egal auf wessen Wunsch das Spiel nachverlegt wurde, Augustin als Heimmannschaft gehören die Punkte aberkannt.

Interessant ist in diesem Zusammenhang noch das Augustin am 18.01. per Mail zuerst dem Bezirksjugendwart eine Spielvorverlegung auf den 22.01 gemeldet hat und siehe oben dazu:
Einmal getätigte Zusagen zur Durchführung von Meisterschaftsspielen sind verbindlich.

Dann am 21.01. also einen Tag vor dem Spiel eine Nachverlegung zu beantragen und von einem stillen Einverständnis auszugehen widerspricht voll der WO!

Wo soll der Bezirksjugendwart bitteschön einen Ermessensfehler begangen haben?
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