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Alt 02.06.2005, 09:28
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Ludger Strahl Ludger Strahl ist offline
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Foren-Stammgast 2000
 
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AW: Konstituierende Sitzung des Bezirkes "Düsseldorf"

Zitat:
Zitat von Frank Langen
Antrag eins:
Freitag = verbindlicher Spieltag

Antrag zwei:
Reduzierung der Bezriksligen von fünf auf vier

Antrag drei:
Zahlungsverkehr durch Erteilung eines Einzugermächtigung

Antrag vier:
Verteilung der küntfigen Stimmberechtigungen für die Bezirksversammlungen
Antrag 1: Gegenantrag sinnvoll: Freitags und jeden anderen Wochentag mit ausdrücklicher Zustimmung des Gastes (individuell je Wochentag) und wie bei Landesliga im WTTV (individuell je Verein). Es kann ja sein, das beim Nachbarverein (keine Anreisezeit) der Wochentag OK ist beim Verein mit großer Entfernung aber nicht.
Freitag als Pflicht: Klares NEIN

Antrag 2: Reduzierung: Ein klares NEIN
Nur weil die Relegation schneller geht. Fünf Ligen bedeuten: Zehn Spiele, 4 je Team (Nur BezirksligaZweite). Zwei steigen auf, zwei gegen in Landesliga Quali
Vier Ligen würden bedeuten: 12 Spiele(in 2 Gruppen), 3 je Team
BezirksligaZweite: Drei Direktaufstieg, 1 x Quali zu Landesliga
BezirksligaDritte: 1 x Quali zu Landesliga
Gegenvorschlag: Quali verteilen auf 1 x in der Woche, 1 x Freitags, 1 x Samstags, 2 x Sonntags (Für jedes Teams, das es in die Landesliga schaffen will sollte das zumutbar sein) und wenn nicht in der Woche 2 x Samstags
- Jedes Team hat einen Termin frei -
Negativ an Reduzierung: Weniger Auffangmöglichkeiten bei hohem Landesligaabstieg=> auch die Neunten sind jedes Jahr auf der Kippe
BezirksklassenZweite haben sehr schlechte Aufstiegschancen. Dort spielen dann 4 BezirksligaZehnte und 8 BezirksklassenZweite um die Anwartschaft. In Jahren mit hohem LandesligaAbstieg schafft es dann KEINER

Antrag 3: Als Soll finde ich das OK, als Pflicht bedenklich , vom Bezirk aus verständlich. Aber es heißt ja: Pflicht, außer in begründeten Einzelfällen, also für mich: Enthaltung

Antrag 4: Hier ist geplant für je 8 Vereine eines Kreises einen Deligierten zu senden, also keine Vollversammlung. Wegen der Durchführbarkeit sehr verständlich.
Nur die Deligierten müssen dafür von ihrem Kreis einen Auftrag für Abstimmungen bekommen. Sonst könnte das böses Blut geben. (z. B. wenn dann die Reuzierung oder d Wenn also alle Anträge bei den Kreisversammlungen schon auf dem Tisch liegen OK.
Kritisch Enthaltung oder NEIN, mal sehen was die Diskussion bringt
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Geändert von Ludger Strahl (02.06.2005 um 10:02 Uhr)
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