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Alt 28.06.2005, 09:02
TT&DT TT&DT ist offline
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AW: Aufstiegsbetrug in der Jungen Bezirksliga zur Verbandsliga?!?

Jetzt den Herrn Fuchs zu verteidigen, ehrt Dich natürlich schon, denn das ist angesichts der Vorkommnisse recht mutig. Ich kenne den H. Fuchs nicht, aber sein Verhalten in dieser ganzen Affaire ist sehr kritikwürdig, mehr aber noch das Verhalten der Offiziellen, die die Verantwortung für die Entscheidung tragen. Sie (Spruchauschuss & Verbandsgericht) haben nicht die (von ihnen selbst erstellten) Regeln angewandt, sondern sich über eben diese Regeln gestellt und eine willkürliche Entscheidung getroffen. Wer dann daherkommt (wie ein Vorredner hier im Forum) und behauptet, ein solche Entscheidung diene dem Sport, der muss sich schon fragen lassen, ob er nicht auch WTTV-Funktionär (ein Begriff, der allmählich bei uns im Altbezirk Bonn-Sieg zum Schimpfwort mutiert) ist. Das ist eine zynische Verhöhnung all jener, die noch an die Sinnhaftigkeit von Regeln im Sport glauben! Dabei ist es doch ganz einfach: wenn die Regeln keine Verbindlichkeit mehr stiften, dann wird dadurch der Sport zerstört, weil dann jeder, wenn er nur die Macht dazu hat, die Regeln für seine Zwecke instrumentalisiert bzw. einfach missachtet, ohne dass er Sanktionen befürchten muss. Genau das kann man aus diesem Beispiel lernen. Wenn der WTTV hier nicht endlich den eigenen Laden säubert, dann wird das früher oder später dazu führen, dass der TT-Sport bei uns mehr und mehr den Bach runtergeht...

Noch ein letztes: Mir tut es vor allem für Martin v. Driessen leid, der nun wirklich ein untadeliger Bezirksjugenwart war. Martin van Driesen hat laut Urteil einen "ERMESSENSFEHLER" gemacht? Das ist ja wirklich lustig. Ich bin zwar kein Jurist, aber in der von ihm zu entscheidenden Frage (Regelverstoss durch Augustin oder nicht) hat er meiner Meinung nach überhaupt keinen Ermessenspielraum gehabt!! Wenn Herr van Driessen aber überhaupt keinen Ermessenspielraum hatte, weil a) der Tabestand eindeutig war (Regelverstoss durch Augustin bzw. Fuchs) und b) hierfür eine eindeutige "Rechtsfolge" in der WO vorgesehen ist (Spielwertung gegen Augustin), dann kann er keinen Ermessensfehler gemacht haben!! So etwas lernen Jura-Studenten im 1. Semester Verwaltungsrecht...
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