Radlerhosen
in der WO wird nur von Shorts und Röckchen gesprochen;
es gab aber ein Rundschreiben des DTTB-Schiedsrichterausschuß, in dem vor Jahren auf das Thema "Radlerhosen" eingegangen wurde; darin wurde das Tragen einer Radlerhose prinzipiell verboten, da sie nun mal nicht kurz ist. Das gleiche trifft auch auf Bermud-Shorts zu.
Ausnahmen hat man allerdings auch gemacht, wenn die Radlerhose unter der eigentlichen Shorts getragen wurde z.B. aus medizinischen Gründen....
Gruß Ralph
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