Zitat:
Zitat von ttarc
Es gibt keine genauere Definition was physikalische Behandlungen sind
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Ja, würde wohl den Umfang der Regeltexte sprengen und führt deshalb dann zu offiziellen Regelauslegungen mit entsprechenden Unschärfen.
Wenn in A 4.7. steht "Das Belagmaterial darf vor der Benutzung weder physikalisch noch chemisch oder anderweitig behandelt werden." sollte man unterstellen dürfen, dass Tuning, Glätten und Strecken gemeint sind.
Dass man dann mit Bezug auf diese Regel in saukalten Hallen die Beläge nicht "künstlich" per Fön oder Heizkissen anwärmen darf, hat mit dem eigentlichen Problem m.M.n. eher wenig zu tun.