AW: Datenschutz: Veröffentlichung von Videoaufnahmen
Zitat:
Zitat von appelgrenfan
Das ist eine sehr spannende Fragestellung!
Als Nichtjurist sehe ich da zwei Probleme:
1. Haben alle Spieler diese Erklärungen wirklich abgegeben? Ich habe seit meinem Wiedereinstieg definitiv nichts derartiges unterschrieben. Das schließt die Frage an: Wenn ich mich nun als Spieler auf diese Regelung berufe und Videos meiner Matches veröffentlicht habe, hilft mir dann der Verband im Falle eines (Rechts-)Streits?
2. Ist eine derartige Erklärung, die in der Praxis im Kleingedruckten steht und somit AGB-Charakter hat, überhaupt rechtswirksam? In AGB-Klauseln darf es keine überraschenden Bestimmungen (BGB §305c) geben. Zumindest heute, in Zeiten strenger Datenschutzrichtlinien, könnte eine allgemeine Erlaubnis zur Anfertigung und Veröffentlichung von Bildmaterial, als überraschend gesehen werden.
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Also bei uns im TTBW muss ein Spieler nach der "Ersterteilung einer Spielberechtigung" oder bei "Wiederaufleben einer Spielberechtigung" den Spielberechtigungsantrag unterschreiben, dieser enthält u.a. folgenden Passus:
Zitat:
Die Mitgliedschaft des Spielers im Verein wird bestätigt. Die Bestimmungen des Abschnitts B der Wettspielordnung wurden zur
Kenntnis genommen und beachtet. Die dort geforderten Erklärungen des Spielers und des Vereins zu den Datenschutzhinweisen
bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zweck der Verwaltung der Spielberechtigung sowie zur Organisation
und Verwaltung des Spielbetriebs einschließlich der Veröffentlichung von Spielergebnissen und spielbetriebsrelevanten Inhalten, zu
Veröffentlichungen von Fotos bzw. Filmaufnahmen, zum Umgang im Bereich Anti-Doping und zu den Vorgaben bei ausländischen
Spielern werden mit der Unterschrift auf diesem Formular bestätigt.
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be water my friend.
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