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Alt 23.11.2023, 09:23
maninblack maninblack ist offline
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz

verabschiedete Anträge:

Zitat:
ANTRAG Nr. 4
des Präsidiums des DTTB
an den Bundestag des DTTB
Das Präsidium des DTTB stellt folgenden Antrag und bittet den Bundestag zu beschließen:
Dieser Antrag bezieht sich auf die aktuelle Beschlusslage im Themenkomplex Turnierlizenz.
Wettspielordnung des DTTB
Abschnitt C - Turnierlizenz
1 Allgemeines
Die Startberechtigung bei weiterführenden Veranstaltungen mit Individualwettbewerben (WO A 11.1, siehe auch A 15.2) und die Teilnahme an genehmigungspflichtigen, nicht weiterführenden Veranstaltungen (WO A 11.3.1 und A 11.3.2, siehe auch A 15.4) erfordert grundsätzlich neben einer aktiven Spielberechtigung eines Mitgliedsverbands zudem eine vom DTTB erteilte und in click-tt hinterlegte Turnierlizenz für den Individualspielbetrieb der entsprechenden Altersgruppe. Zum Zeitpunkt der Anmeldung für eine Veranstaltung gemäß WO A 11.1 und 11.3 muss die Turnierlizenz für die entsprechende Altersgruppe vorliegen.
Turnierlizenzen werden immer für den Stammverein wahrgenommen, und sie dürfen nur unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen dieser WO erteilt werden. Spieler dürfen im Individualspielbetrieb nur für den Verein starten, für den sie die Turnierlizenz wahrnehmen. Turnierlizenzen für Spieler, die keine Spielberechtigung im Bereich des DTTB besitzen, werden nach Maßgabe des DTTB erteilt.
Turnierlizenzen können kostenpflichtig gemäß der Beitrags- und Gebührenordnung des DTTB sein.
Inkrafttreten: Mit Inkrafttreten der Turnierlizenz
Begründung: Mit der Pflicht zum Vorhandensein einer Turnierlizenz bei der Online-Meldung zu Veranstaltungen vereinfachen sich die Prozesse vor Ort für den Durchführer. Die Turnierdurchführer werden entlastet und die Programmierung wird deutlich vereinfacht. Zudem war das Ergebnis des Meinungsbildes eindeutig, so dass das Präsidium entschieden hat, diesen Antrag an den Bundestag zu stellen.
18. September 2023
gez. Claudia Herweg
Präsidentin des DTTB
Abstimmungsergebnis (einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen + Zustimmung von mind. 40% der abstimmenden Mitgliedsverbände erforderlich): Mehrheitlich angenommen, auch mindestens 40% der Mitgliedsverbände haben zugestimmt.





ANTRAG Nr. 5
des Präsidiums des DTTB
an den Bundestag des DTTB
Das Präsidium des DTTB stellt folgenden Antrag und bittet den Bundestag zu beschließen:
Dieser Antrag bezieht sich auf die aktuelle Beschlusslage zur Turnierlizenz.
Wettspielordnung C 2
Zuständigkeit für die Erteilung einer Turnierlizenz
…..
Spieler der Altersgruppe Nachwuchs können zusätzlich die Turnierlizenz für den Erwachsenen-Individualspielbetrieb (TLEI) beantragen. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
⦁ Erlaubnis der/des gesetzlichen Vertreter/s, schriftlich gegenüber dem DTTB und gemäß dessen Vorgaben zu dokumentieren (nur bei minderjährigen Spielern)
⦁ Entbindung des Vereins von seinen Pflichten gemäß B1.1 zur Aufsichtspflicht durch den/die gesetzlichen Vertreter
⦁ Bei Spielern der Altersklasse Jugend 14 mit Geburtsdatum später als fünf Jahre nach dem gültigen Jugend 19-Stichtag: Zusätzlich eine ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, nicht älter als sechs Monate Zusätzlich eine spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegende ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, für deren Vorhandensein die Sorgeberechtigten verantwortlich sind und dies per Unterschrift bestätigen.

Mit Erteilung einer TLEI sind Spieler der Altersgruppe Nachwuchs den teilnahme- bzw. startberechtigten Erwachsenen bzgl. der Turnierlizenz gleichgestellt.
Inkrafttreten: Mit Inkrafttreten der Turnierlizenz
Begründung: Die Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung war früher notwendig, da die Austragungsstätten noch nicht dem heutigen Standard entsprachen. Häufig wurde in Sälen von Gaststätten gespielt, in denen sogar geraucht werden durfte. Mit dem heutigen Standard der Sportstätten sind wir der Meinung, dass die Vorlage einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Verband und Kontrolle durch diesen nicht mehr nötig ist. Auf Anraten unseres Justiziars soll diese Verantwortung aber wohl bei den Sorgeberechtigten liegen und auch in der WO benannt werden.
Auf Basis der Ergebnisse des eingeholten Meinungsbilds, in dem sich die deutliche Mehrheit der Mitglieder des Bundestags gegen die Einholung der ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch den Verband ausgesprochen hat, stellt das Präsidium den entsprechenden Antrag an den Bundestag.
18. September 2023
gez. Claudia Herweg
Präsidentin des DTTB
Abstimmungsergebnis (einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen + Zustimmung von mind. 40% der abstimmenden Mitgliedsverbände erforderlich): Mehrheitlich angenommen, auch mindestens 40% der Mitgliedsverbände haben zugestimmt.







ANTRAG Nr. 6
des Präsidiums des DTTB
an den Bundestag des DTTB
Das Präsidium des DTTB stellt folgenden Antrag und bittet den Bundestag zu beschließen: Dieser Antrag bezieht sich auf die aktuelle Beschlusslage im Themenkomplex Turnierlizenz.
Wettspielordnung des DTTB
C Turnierlizenz
3 Gültigkeit/Dauer sowie Aufgabe, Verlust oder Ruhen einer Turnierlizenz
Eine Turnierlizenz ist grundsätzlich unbefristet gültig.
Für die einmalige Teilnahme an einer Veranstaltung gemäß WO A 11.1 und WO A 11.3 kann
der DTTB eine Tageslizenz anbieten.
Mit dem Verlust der Spielberechtigung für den Mannschaftsspielbetrieb (im Stammverein) erlöschen automatisch sämtliche vorhandenen Turnierlizenzen für den Individualspielbetrieb.
Mit Ausscheiden aus der Altersgruppe Nachwuchs erlischt eine vorhandene TLNI automatisch.
Darüber hinaus kann der Spieler jederzeit gegenüber dem DTTB die Beendigung einer unbefristeten Turnierlizenz anzeigen bzw. deren Löschung beantragen bzw. deren Löschung vornehmen (bei Minderjährigen mit Erlaubnis der/des gesetzlichen Vertreter/s), die zum Ende der Halbserie wirksam wird.
Bei Verstößen gegen die Vorgaben der Turnierlizenz oder bei unsportlichem Verhalten kann eine Turnierlizenz durch den DTTB zeitlich befristet entzogen werden (Sperre).
Die Turnierlizenzen eines Spielers können aufgrund ausbleibender Gebührenzahlungen gemäß BGO 3.1 durch den DTTB entzogen werden. Anfallende Mahngebühren werden dem Spieler in Rechnung gestellt.
Ein Anspruch auf Rückzahlung evtl. geleisteter Zahlungen besteht nach einem Entzug oder einer Löschung der Turnierlizenz nicht.
Inkrafttreten: Mit Inkrafttreten der Turnierlizenz

Begründung: Da die Turnierlizenz nur gegen Zahlung einer Gebühr erteilt wird, ist diese insofern auch zu widerrufen, wenn die Gebühren nicht gezahlt werden. Um Härten zu vermeiden, wird zuvor ein übliches Mahnverfahren durchgeführt, das sich nach den AGB des Dienstleisters richtet.
Aktuell: Der Spieler wird zunächst durch den verwaltenden Dienstleister durch drei Zahlungserinnerungen mit einem zeitlichen Mindestabstand von je 14 Tagen für die offenen Beträge ermahnt. Sollte innerhalb der Zahlungsfrist der dritten Mahnung keine Zahlung eingegangen sein, wird die Turnierlizenz nach Beauftragung durch den DTTB durch den verwaltenden Dienstleister gesperrt.
Die dadurch entstandenen Mahngebühren des Dienstleisters werden dem betroffenen Spieler in Rechnung gestellt.
18. September 2023
gez. Claudia Herweg
Präsidentin des DTTB
Abstimmungsergebnis (einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen + Zustimmung von mind. 40% der abstimmenden Mitgliedsverbände erforderlich): Mehrheitlich angenommen, auch mindestens 40% der Mitgliedsverbände haben zugestimmt.





ANTRAG Nr. 7
des Präsidiums des DTTB
an den Bundestag des DTTB
Das Präsidium des DTTB stellt folgenden Antrag und bittet den Bundestag zu beschließen:
Dieser Antrag bezieht sich auf die aktuelle Beschlusslage im Themenkomplex Turnierlizenz.
Wettspielordnung des DTTB
C Turnierlizenz
3 Gültigkeit/Dauer sowie Aufgabe, Verlust oder Ruhen einer Turnierlizenz
Eine Turnierlizenz ist grundsätzlich unbefristet gültig.
Für die einmalige Teilnahme an einer Veranstaltung gemäß WO A 11.1 und WO A 11.3 kann der DTTB eine Tageslizenz anbieten.
Der DTTB kann eine Einmal-Veranstaltungslizenz für Turniere der Altersgruppen Erwachsene und Senioren anbieten. Der Erwerb dieser Einmal-Veranstaltungslizenz berechtigt den Spieler zur Teilnahme an allen Turnieren der Altersgruppen Erwachsene und Senioren einer in click-TT angelegten Veranstaltung (die Regelungen zur Startberechtigung nach WO A 15 bleiben unberührt) gemäß WO A 11.1 oder WO A 11.3.
Mit dem Verlust der Spielberechtigung für den Mannschaftsspielbetrieb (im Stammverein) erlöschen automatisch sämtliche vorhandenen Turnierlizenzen für den Individualspielbetrieb. Mit Ausscheiden aus der Altersgruppe Nachwuchs erlischt eine vorhandene TLNI automatisch.
….
Inkrafttreten: Mit Inkrafttreten der Turnierlizenz
Begründung: Mit der Einmal-Veranstaltungslizenz soll Spielern, die nur selten an Turnieren teilnehmen, eine preisgünstigere Alternative zur unbefristet gültigen Turnierlizenz geboten werden. Damit können Spieler bei einer Veranstaltung, die in click-TT angelegt ist, an allen Konkurrenzen teilnehmen. Bei der Einholung des Meinungsbildes hat sich eine überwältigende Mehrheit für die Einführung einer Einmal-Veranstaltungslizenz ausgesprochen.
18. September 2023
gez. Claudia Herweg
Präsidentin des DTTB
Abstimmungsergebnis (einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen + Zustimmung von mind. 40% der abstimmenden Mitgliedsverbände erforderlich): Mehrheitlich angenommen, auch mindestens 40% der Mitgliedsverbände haben zugestimmt. Deutscher Tischtennis-Bund e.V. 66






ANTRAG Nr. 8
des Präsidiums des DTTB
an den Bundestag des DTTB
Das Präsidium des DTTB stellt folgenden Antrag und bittet den Bundestag zu beschließen:
Beitrags- und Gebührenordnung des DTTB
3. Beiträge und Gebühren seitens der Spieler
3.1 Turnierlizenzen (Beitrag zur Teilnahme am offiziellen Spielbetrieb gemäß WO A 11 je Spieler)
⦁ Spieler der Altersgruppe Nachwuchs für Veranstaltungen der Altersgruppe Nachwuchs pro begonnene Halbserie (TLNI) 0,00 €
⦁ Spieler der Altersgruppen Nachwuchs und Erwachsene für Veranstaltungen der Altersgruppe Erwachsene pro begonnene Halbserie (TLEI) Festlegung beim Bundesrat 2024
⦁ Spieler der Altersgruppe Senioren für Veranstaltungen der Altersgruppen Erwachsene und Senioren (TLEI/TLSI) pro begonnene Halbserie Festlegung beim Bundesrat 2024
⦁ Einmalige Veranstaltungslizenz für Spieler aller Altersgruppen zur Teilnahme an einer einzelnen in click-TT angelegten Veranstaltung der Altersgruppen Erwachsenen und/oder Senioren Festlegung beim Bundesrat 2024

3.13.2Genehmigungsgebühr für den Start von Bundesangehörigen gemäß WO A 15.7 (je Spieler)

Inkrafttreten: Zum 01.07.2024
Begründung:
Für die Turnierlizenz soll eine Gebühr erhoben werden. Mit dieser Gebühr werden zum einen die Kosten für die notwendigen Programmierungen und den Betrieb des Systems sowie für die Unfallversicherung der Spieler und andere der Turnierlizenz direkt zurechenbare Kosten (z.B. Personal) abgedeckt. Zum anderen hilft die Gebühr, das Angebot im organisierten Turnierbetrieb für Spieler aufrecht zu erhalten bzw. attraktiver zu gestalten (Stichwort Turnierwelt). Die Erhebung der Gebühr soll zum 01.01.2025 eingeführt werden.
18. September 2023
gez. Claudia Herweg
Präsidentin des DTTB
Abstimmungsergebnis (einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen + Zustimmung von mind. 40% der abstimmenden Mitgliedsverbände erforderlich): Einstimmig angenommen
interessant das bei den Begründungen:
- "Für die Turnierlizenz soll eine Gebühr erhoben werden"
- "Da die Turnierlizenz nur gegen Zahlung einer Gebühr erteilt wird"

und

Für die Turnierlizenz soll eine Gebühr erhoben werden. Mit dieser Gebühr werden zum einen die Kosten für die notwendigen Programmierungen und den Betrieb des Systems sowie für die Unfallversicherung der Spieler und andere der Turnierlizenz direkt zurechenbare Kosten (z.B. Personal) abgedeckt. Zum anderen hilft die Gebühr, das Angebot im organisierten Turnierbetrieb für Spieler aufrecht zu erhalten bzw. attraktiver zu gestalten (Stichwort Turnierwelt). Die Erhebung der Gebühr soll zum 01.01.2025 eingeführt werden.

Da die Turnierlizenz nur gegen Zahlung einer Gebühr erteilt wird, ist diese insofern auch zu widerrufen, wenn die Gebühren nicht gezahlt werden. Um Härten zu vermeiden, wird zuvor ein übliches Mahnverfahren durchgeführt, das sich nach den AGB des Dienstleisters richtet.
Aktuell: Der Spieler wird zunächst durch den verwaltenden Dienstleister durch drei Zahlungserinnerungen mit einem zeitlichen Mindestabstand von je 14 Tagen für die offenen Beträge ermahnt. Sollte innerhalb der Zahlungsfrist der dritten Mahnung keine Zahlung eingegangen sein, wird die Turnierlizenz nach Beauftragung durch den DTTB durch den verwaltenden Dienstleister gesperrt.
Die dadurch entstandenen Mahngebühren des Dienstleisters werden dem betroffenen Spieler in Rechnung gestellt.

Wer das wohl wird
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