Zitat:
Zitat von Peter Igel
und war das in der Vergangenheit tatsächlich schon so, dass ein SpV auf Antrag des Vereins zur Rückrunde aufgehoben werden konnte?
Welche Kriterien mussten erfüllt sein, damit solch ein Antrag Erfolg versprechend war?
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Es war auch im TTVN schon vor Einführung der jetzigen Formulierungen aus der neuen WO (seit Beginn von 2017/18) so, dass ein SPV nach der Vorrunde aufgehoben werden konnte; allerdings war die Bedingung deutlich härter als jetzt: Der Q-TTR-Wert vom Dezember des Spielers mit SPV musste
kleiner sein als die Q-TTR-Werte aller in der Vorrunde über ihm gemeldeten Spieler.
Jetzt reicht es ja, wenn der Q-TTR-Wert maximal um 50 größer ist als der von den Spielern der höheren Mannschaften.
Die aktuelle Regel ist ein Kompromiss, wie vieles an der neuen WO. Jeder Verband hat an einigen Stellen Zugeständnisse machen müssen, dafür hat er an anderer Stelle seine bisherigen Regelungen beibehalten dürfen. In diesem Fall mit dem SPV war der TTVN nicht der Verband, der die neue Regel unbedingt haben wollte.